Vorsicht und Augen auf beim Kauf von Autotuning Zubehör
Der Einbau eines nicht für den deutschen Straßenverkehr zugelassenen Autotuning Zubehör Teiles sollte auf jeden Fall vermieden werden. Es können sonst ernste finanzielle und auch juristische Konsequenzen drohen.
In den letzten Jahren hat sich der Markt für Autotuning-Zubehör vermehrt in das Internet verlagert. Der größte Teil der Umsätze findet heute über Onlineshops statt. Leider ist damit auch die Gefahr gestiegen, an schwarze Schafe der Branche zu geraten, die ihren Kunden nur zweifelhafte Ware verkaufen. Die zumeist sehr preisgünstigen Autotuning Zubehör Teile sind oftmals ausländischer Herkunft und für den deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Daher sollte der Käufer auf jeden Fall immer sehr genau prüfen, ob ein TÜV-Siegel oder eine vergleichbare Zertifizierung für den deutschen Straßenverkehr vorliegt.
Fehlt diese und wird das Teil dennoch verbaut, können die rechtlichen Folgen mitunter sehr unangenehm sein. Wird das Kfz im Rahmen zum Beispiel einer allgemeinen Verkehrskontrolle von den Ordnungsbehörden untersucht (bei offensichtlich getunten Fahrzeugen passiert dies fast immer!) und dabei ein nicht für den deutschen Straßenverkehr zugelassenes Bauteil entdeckt, wird ein Ordnungsgeld verhängt und das Kfz noch vor Ort stillgelegt.
Die finanziellen Folgen sind das Abschleppen des stillgelegten Autos, der Rückbau des nicht zulässigen Bauteils und die Wiederherstellung eines straßenverkehrstauglichen Zustandes. Mitunter fallen dann Kosten in Höhe eines Vielfachen des ursprünglichen Kaufpreises des Teiles an und die vermeintliche Ersparnis gegenüber einem Markenbauteil entpuppt sich als Kostenfalle.
Schlimmer und weitaus gravierender sind aber die juristischen Folgen bei einem Unfall mit oder infolge des nicht zulässigen Bauteiles. Werden gar andere Personen durch ein unzulässiges Tuning, wie etwa durch einen nicht zugelassenen Heckspoiler verletzt oder im schlimmsten Fall getötet, dann wird die Staatsanwaltschaft tätig und nimmt ein Ermittlungsverfahren auf.
Da bekanntlich „Unwissenheit nicht vor Strafe schützt“ wird selbst bei einem unwissentlichen Verbauen eines unzulässigen Teiles in gutem Glauben an die Straßenzulassung ein Strafverfahren eingeleitet. Fast immer droht dann der Führerscheinentzug mit einer Geldstrafe, unter Umständen gar eine Freiheitsstrafe.