Gebrauchtwagen als gute Alternative zum Neuwagen
Nicht immer wollen Autobesitzer für ein neues Auto eine große Summe ausgeben. Viele weichen deswegen als günstige Alternative auf einen Gebrauchtwagen aus. Genaues Hinsehen lohnt sich allerdings.
Secondhand – was bei Klamotten längst zum Kult geworden ist, hat sich zunehmend auch bei Autos durchgesetzt. Egal, ob man knapp bei Kasse ist oder einfach nicht mehr Geld als notwendig für ein Auto ausgeben will – ein Gebrauchtwagen ist immer eine gute Alternative. Generell versteht man unter einem Gebrauchtwagen ein Fahrzeug, das bereits mindestens einen Vorbesitzer hatte. Ist der Wagen weniger als 12 Monate alt, spricht man auch von einem so genannten Jahreswagen. Da diese Autos in der Regel bis zu 30% unter dem Ursprungspreis liegen, sind sie bei potenziellen Autobesitzern natürlich sehr beliebt. Aber auch „normale“ Gebrauchtwagen werden gut verkauft.
Wer sich einen solchen Secondhand-Wagen zulegen möchte, der sollte in jedem Fall die Preise vergleichen und sich darüber hinaus einen seriösen Händler suchen. Je nach Kaufpreis kann es sogar ratsam sein, einen Gutachter beim Kauf hinzuzuziehen, beispielsweise vom ADAC oder auch von der Dekra. Denn dieser kann in aller Regel sehr viel besser beurteilen, in welchem Zustand das angebotene Fahrzeug ist, ob und wenn ja welche Mängel es gibt und ob der Preis angemessen ist. Daneben gibt es natürlich auch noch verschiedene Bewertungsdienste, in Deutschland unter anderem die Schwacke-Liste, die von der EurotaxGlass International AG mit Sitz in der Schweiz herausgegeben wird. Böse Überraschungen werden so vermieden.
Genaues Hinsehen lohnt sich bei einem Gebrauchtwagenkauf in jedem Fall, denn weil der Wagen ja bereits über einen kürzeren oder längeren Zeitraum genutzt wurde, können kleinere oder größere Mängel auftreten. Allerdings ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer bei einem Kaufinteresse auf eventuelle Mängel hinzuweisen, beispielsweise auf die Beseitigung eines Unfallschadens. Diese Angaben müssen wahrheitsgemäß und vor allen Dingen vollständig erfolgen. Stellt der Käufer in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf einen Mangel fest, so kann er den Wagen zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. In diesem Fall muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf des Wagens noch nicht vorhanden war. Um sich abzusichern, holen seriöse Gebrauchtwagenhändler deswegen bereits vor dem Verkauf ein Gutachten ein, in welchem sämtliche vorhandenen Mängel aufgelistet werden. Dieses Gutachten wird dann beim Kauf vom Käufer unterschrieben, der damit bestätigt, dass er ordnungsgemäß über die Mängel informiert wurde. Missverständnisse sind so ausgeschlossen.