Die hitzige Diskussion um die sogenannte Umweltplakette

Ohne die entsprechende Umweltplakette darf der Fahrzeughalter seinen PKW nicht in die Umweltzone steuern. Seit dieser Gesetzgebung gab es viele wütende Proteste unter den betroffenen Bürgern.

Spätestens seit dem Januar 2008 ist das Wort „Umweltplakette“ für wohl jeden Bundesbürger nicht mehr unbekannt. Diese Plakette wird in 3 verschiedenen Farben vergeben und muss dann in die Frontscheibe des PKW eingeklebt und für den Beamten sichtbar sein. Die unterschiedlichen Farben haben den Zweck, das Fahrzeug in eine bestimmte Kategorie einteilen zu können, die dann die Feinstaub-Belastung kennzeichnet, die von diesem Fahrzeug ausgeht. Nur dann, wenn eine Umweltzone mit für eine entsprechend farbliche Plakette freigegeben ist, darf der Fahrzeugführer seinen PKW in die Umweltzone steuern.

Mittlerweile gibt es in fast allen Großstädten in Deutschland solche Umweltzonen. Damals gab es unter den Bürgern große Diskussionen darüber, weil viele plötzliche Beeinträchtigungen durch die Umweltzonen nicht akzeptiert wurden. Besonders für Kleingewerbetreibende, die sich ihr Einkommen mit einem zu alten „Bully“ oder Transporter verdienen mussten, und mit diesem nun nicht mehr zur Kundschaft (in der Umweltzone) fahren durften, litten sehr darunter.

Über Sinn oder Unsinn dieser sogenannten Umweltplakette wurde auch in den vergangenen Monaten noch sehr viel diskutiert. Fest steht allerdings, dass der Hype um den Klimawandel und dabei insbesondere die Emission von Kohlenstoffdioxid nichts mit der Einführung dieser Feinstaubplakette zu tun hat. Denn wie der Name es schon sagt, soll diese Plakette einzig die Feinstaubbelastung in den großen Innenstädten vermindern. Feinstaub hat auf die Umwelt vielleicht stark regional begrenzte negative Konsequenzen, sicherlich aber auch gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen, die dort wohnen. Um einer weiter ansteigenden Belastung durch den Feinstaub zu minimieren, wurde eben diese Umweltplakette eingeführt.

Für den Kauf von Fahrzeugen mit besonders geringem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß wurde bisher allerdings noch keine für den Käufer gesetzliche Vorschrift festgesetzt. Statt der Feinstaubplakette kann aber eine sogenannte Klima-Vignette erworben werden, die eine Verminderung des globalen Klimawandels unterstützen soll, basierend auf dem europäischen Emissionshandel.